Egal, ob Sie am Unfall direkt beteiligt sind oder nicht, wenn noch keine Rettungskräfte vor Ort sind, ist anhalten Pflicht.
Die Hilfspflicht besteht unabhängig davon, ob der Hilfspflichtige den Unfall selbst verursacht hat oder schuldlos ist. Hilfspflichtig ist deshalb auch ein Mitfahrer sowie ein zufällig vorbeikommender Passant.
Dabei gilt jedoch grundsätzlich: Eigenschutz geht vor! Sie müssen Sich nicht in unnötige Gefahr begeben.
Sichern Sie zu erst die Unfallstelle und warnen Sie den nachfolgenden Verkehr:
Handeln im Notfall
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