»Verkehrsunfall«

Was im Ernstfall zu tun ist


Egal, ob Sie am Unfall direkt beteiligt sind oder nicht, wenn noch keine Rettungskräfte vor Ort sind, ist anhalten Pflicht.

 

Die Hilfspflicht besteht unabhängig davon, ob der Hilfspflichtige den Unfall selbst verursacht hat oder schuldlos ist. Hilfspflichtig ist deshalb auch ein Mitfahrer sowie ein zufällig vorbeikommender Passant.

 

Dabei gilt jedoch grundsätzlich: Eigenschutz geht vor! Sie müssen Sich nicht in unnötige Gefahr begeben. 

WAS KÖNNEN SIE ALSO IM RAHMEN IHRER MÖGLICHKEITEN UND ER HILFSPFLICHT TUN?

Sichern Sie zu erst die Unfallstelle und warnen Sie den nachfolgenden Verkehr:

  1. Stellen Sie Ihr Fahrzeug mit einem Abstand von ca. 20m ab. 
  2. Schalten Sie die Warnblinkanlage und das Licht ein.
  3. Ziehen Sie Ihre Warnweste an (Warnwesten kosten nur ein paar Euro und müssen im Auto vorhanden sein. Lagern Sie die Weste bestenfalls im Fahrerbereich und nicht im Kofferraum)
  4. Stellen Sie das Warndreieck auf (innerorts 50m, außerorts 100m, Autobahnen 200m). An unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Bergkuppen stellen Sie das Warndreieck davor ab. Besser zu weit als zu kurz.
  5. Rufen den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe.